Die rechtliche Seite von Tönungsfolie

Sie ist cool, sie ist dunkel und sie unterliegt dem Gesetz: die Tönungsfolie. Lesen Sie, was man dazu wissen muss.

Die Tönungsfolie für KFZ

Warum nutzen viele eine Tönungsfolie. Die Gründe dafür sind simpel. Die Tuner wollen vor allem cool aussehen, die Büroarbeiter wollen ihre von den Computern in Mitleidenschaft gezogenen Augen vor der Sonne schützen und dann sind da noch diejenigen mit der Sonnenallergie. Dazu kommt noch bei manchem der Wunsch, dass nicht jeder in ihr Auto sehen kann und schlussendlich taucht noch das Argument von dem Splitterschutz auf.

Welche Folien sind für KFZ erlaubt

Erlaubt ist alles, was den Verkehr nicht gefährdet. Dazu darf die Tönung nicht den Sichtbereich des Fahrers einschränken, den Gegenverkehr gefährden oder mögliche Unfallfolgen verstärken. Das führt dazu, dass für den vorderen Bereich, also den Bereich, der den Fahrer umgibt, nur eine Tönung von bis zu 70% Lichtdurchlässigkeit erlaubt ist und an der Windschutzscheibe ein Keil sein darf, der maximal 0,1 m2 bedeckt. Zusätzlich muss jede verwendete Folie selbst grundsätzlich von dem zuständigen Amt genehmigt sein. Dies geschieht aber pauschal für die Folie und muss nicht extra von jedem Fahrzeughalter beantragt werden.

Was ist Tönungsfolien für Kfz sind nicht erlaubt

Nicht erlaubt ist alles, was die Autoinsassen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Das beginnt damit, dass man keine Tönungsfolie an den Fenstern der Vordertüren oder auf der Windschutzscheibe, abgesehen von den besagten 0,1 m2, anbringen darf, denn die könnten dem Fahrer die Sicht nehmen. Auch wenn eine Tönung in diesem Bereich bis zu einer Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70% erlaubt ist, wird diese schon von den werkseitig verbauten Fenstern allein erreicht. Jede weitere Tönung würde also den Mindestwert für die Lichtdurchlässigkeit unterschreiten. Daher gibt es keine für die vorderen Fenster oder die Windschutzscheibe zugelassenen Tönungsfolien. Man kann sich das auch einfach mal selbst vor Augen führen. Wer geht in der Nacht schon mit einer Sonnenbrille auf die Straße? Nun werden Autos Tag und Nacht gefahren und die Folie ist nun nicht so einfach aufzubringen und zu entfernen, dass man seinen Wagen immer wieder von Tag- auf Nachtbetrieb und umgekehrt umrüsten könnte. Weiterhin sind Spiegelfolien mit einem Reflexionsgrad von über 60% unzulässig. Das liegt nun weniger an der Lichtundurchlässigkeit, sondern daran, dass der Gegenverkehr aus verständlichen Gründen nicht geblendet werden soll. Dies könnte vor allem bei starken Sonnenschein oder beim Gebrauch von Scheinwerfern in der Nacht passieren. Das Argument mit dem Splitterschutz ist auch nur eines für zugelassene Folien. Es stimmt schon, dass das Sicherheitsglas in den Seiten und in der Heckscheibe weniger widerstandsfähig und splitterresistent als die Windschutzscheibe ist. Hier könnten Folien ein wenig Hilfe bei der Splittervermeidung geben, aber, ungenehmigte Folien können ungeahnte Nebeneffekte haben. Was passiert zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall mit hoher Geschwindigkeit, rascher Bremswirkung und einer in Mitleidenschaft gezogenen Heckscheibe mit der falschen Folie? Diese könnte sich als Ganzes in ein Geschoß verwandeln und den Insassen ganz schnell durch den Kopf gehen. Daher Vorsicht beim Folienkauf.

Ausnahmen für Folien an der KFZ Scheibe

Wie heißt es doch? Keine Regel ohne Ausnahmen. Das mag für andere Gesetze mit Sicherheit zutreffen, doch für die Folien gibt es nur eine Ausnahme, die für Kampffahrzeuge der Bundeswehr mit einer Splitterschutzfolie in der Frontscheibe. Davon abgesehen bestehen keine Ausnahmen und es ist fast unmöglich, eine Einzelfallerlaubnis zu erhalten.

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